IMMOBILIENERWERB - KOSTEN, GEBÜHREN UND STEUERN

ALLGEMEINES

Die Situation im Hinblick auf Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf in Spanien kann Veränderungen unterworfen sein. Bitte konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater im Bezug auf mögliche Änderungen in der Immobilien- und Steuergesetzgebung.

ERWERBSKOSTEN

Die Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie belaufen sich insgesamt auf rund 10-13% des Kaufpreises und sind vom Käufer zu entrichten:

GRUNDERWERBSSTEUER (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales ITP) liegt bei 8-13% des Kaufpreises bei einem Weiterverkauf einer Immobilie.
Diese Steuer unterliegt einer progressiven Berechnungsgrundlage in Abhängigkeit vom Wert der Immobilie:

bis zu einem Wert von 400.000€ beläuft sich der Steuersatz auf 8%
bei einem Wert zwischen 400.000 - 600.000€ liegt er bei 9%
der Wert zwischen 600.000€ - 1.000.000 bei 10%
der Wert zwischen 1M. - 2M. liegt bei 12%
und der Wert über 2M. liegt bei einem Steuersatz von 13%
oder
MEHRWERTSTEUER (IVA)
MwSt (IVA) wird fällig wenn eine Immobilie von einer Gesellschaft verkauft wird, bei Grundstücksverkäufen und beim Verkauf Kommerzieller Immobilien. Sie beläuft sich gegenwärtig auf 21%. Beim Verkauf von neugebauten Immobilien liegt diese Steuer bei 10% MwSt. In allen Fällen, in denen Mehrwertsteuer zu zahlen ist, wird eine Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados)von 1.5% fällig (2% bei einem Objektpreis über €1.000.000).

Anwaltsgebühren belaufen sich auf etwa 1% des Wertes der Transaktion.

Notargebühren, sind auf einer offiziellen Skala abhängig vom Wert der Immobilie festgelegt.

Gebühren, die beim Eintrag ins Eigentumsregister fällig werden, folgen ebenfalls einem festgesetzten Gebührensatz in Abhängigkeit vom Wert.

PLUSVALIA

Die Plusvalía Steuer ist eine kommunale Steuer, die sich aus der Wertsteigerung des Grundstücks seit dem letzten Eigentümerwechsel errechnet. Sie ist vom Verkäufer zu begleichen. Ihr Anwalt achtet darauf, dass ein entsprechender Nachweis von der Verkäuferseite vorgelegt wird.

JÄHRLICHE AUFWENDUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT IMMOBILIENBESITZ

I.B.I. (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) - die Grundsteuer wird von der Gemeinde entsprechend des Katasterwertes erhoben. Die Benachrichtigung wird per Post versandt, daher ist darauf zu achten, dass nach der Eigentumsübertragung das Katasteramt im Besitz einer gültige Zustelladresse ist, oder besser noch, eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.

Basura - die von der Gemeinde erhobenen jährlichen Müllentsorgungsgebühren.

Alle anderen Steuern hängen von der individuellen Situation, des Aufenthaltsortes und der Steuerpflicht ab – bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrem Anwalt und Steuerberater über den aktuellen Stand.