HINWEISE ZUM IMMOBILIENKAUF IN MALLORCA

Wie ich arbeite

ch höre mir Ihre Anforderungen genau an, präsentiere eine Auswahl und überrasche Sie manchmal mit Unerwartetem. Bei Ihrer Suche stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie dabei mit meiner Erfahrung und zusätzlich mit meinen erprobten Kontakten. Mein Ziel ist es, den Kauf einer Immobilie im Ausland so transparent wie möglich zu gestalten.

Anwaltliche Recherche

Es wird dringend empfohlen, einen örtlichen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die notwendigen Nachforschungen vorzunehmen, um sicher zu stellen, dass das Objekt keine Illegalität oder Infraktion aufweist; dass alle Abgaben und Steuern bezahlt sind und dass keine Gebühren oder Aussenstände anhängig sind.

N.I.E Nummer

Einer der ersten Schritte, um den Kauf einer Immobilie in Spanien vorzubereiten, ist die Beantragung der N.I.E. Nummer (Número de Identificación de Extranjeros) beim Ministerio del Interior. Dies ist die fiskalische Identifikationsnummer, die Sie für jede Art von Transaktion bezüglich Banken, Steuern und Immobilien benötigen, Die Ausstellung kann bis zu 4-6 Wochen dauern. Die Beantragung wird normalerwies parallel mit dem Abschluss des Optionsvertrages in die Wege geleitet.

Einigung über den Preis und Abschluss eines Privatschriftlichen Vertrages

Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben und eine Einigung über den Preis erzielt wurde, sowie die grundlegenden Bedingungen und Konditionen zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart sind, sollte das Objekt gesichert werden mittels eines privatschriftlichen Vertrages, der Bedingungen und Konditionen des Kaufes festlegt durch eine Anzahlung von üblicherweise 10% seine Gültigkeit erhält. Dies nimmt die Immobilie für eine vereinbarte Zeit vom Markt. Es ist wichtig zu beachten, dass für den Fall dass der Kauf nicht abgeschlossen wird, die Anzahlung nicht zurückerstattet wird, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart, dass der Kaufabschluss von bestimmten Faktoren abhängig ist. Hingegen sollte der Verkäufer sich entschliessen, vom Verkauf zurückzutreten, hat der Käufer das Recht seine Anzahlung zurückzufordern plus einer Entschädigungszahlung in gleicher Höhe.

Notartermin

Beim Verkaufsabschluss wird der Restbetrag des Kaufpreises an den Verkäufer übergeben und beide Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag (Escritura Pública) in Anwesenheit eines Notares, die das Dokument rechtsverbindlich macht.

Eintrag im Eigentumsregister

Der abschliessende Schritt ist die Registrierung der Immobilie durch Einreichen der notariellen Kaufurkunde (Escritura Pública) beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad).

Gleichzeitig wird die Umschreibung von Elektrizität, und gegebenenfalls Wasser und Telefon auf den neuen Eigentümer vorgenommen.

Diese Hinweise dienen lediglich zur Information und stellen unter keinen Umständen einen Ersatz für eine fundierte Rechtsberatung dar. Wir geben keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise